H
Haftpflicht
Beim Winterdienst übernimmt STRABO für ihre Kunden im Falle eines Unfalls den entstandenen Schaden.
Grds. müssen Eigentümer von Privatanwesen bzw. Unternehmen selbst für entstandene Personen- oder Sachschäden aufkommen.
Bei Winterdienstverträgen mit STRABO können Kunden diese Verantwortung getrost abgeben. STRABO ist für alle Schadensfälle ausreichend versichert.
s.a. Bericht der Tagesschau zum Urteil BGH vom 17.01.2012:
Festnetz-Sofortkontakt: |