Die Firma STRABO ist der für Sie zuständige Anbieter kommunaler Winterdienste in Köln, Aachen, Bonn, Düsseldorf, Siegburg, Königswinter, Bad Honnef, Meckenheim und dem Rhein-Sieg-Kreis.
Angebotsanfrage Privat / Angebotsanfrage Geschäftlich
Die professionelle Schnee- und Eisbeseitigung erfolgt manuell oder maschinell, jeweils abhängig von der Größe der zu bearbeitenden Verkehrsfläche. Jeder Mitarbeiter oder jede Mitarbeitergruppe ist für einen regionalen Kleinraum verantwortlich, an dessen Streckenführung die Anwesen unserer Kunden liegen. Von November bis April ist jeder Mitarbeiter durch die Firmenleitung ständig abrufbereit. Dies gilt auch nachts, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen, wie Weihnachten, Sylvester und Neujahr und für Karneval, Karfreitag und die Osterfeiertage.
Durch ein Netz von eigenen Wetterbeobachtern im Leistungsbereich des Unternehmens sowie durch die Zusammenarbeit mit dem Deutschen Wetterdienst werden mögliche Einsatzzeiten erkannt, Kontrollfahrten durchgeführt und auch letztlich zentrale Einsätze zur Schnee- und Eisbeseitigung ausgelöst. Somit werden unaufgefordert fristgerechte Winterdienst-Einsätze für die Kunden im Großraum Bonn gewährleistet und entsprechend der privaten oder behördlichen Auflagen durchgeführt - wenn notwendig, auch mehrmals täglich. Die Firma STRABO ist während der Winterdienste 24 Stunden am Tag telefonisch erreichbar.
Sollten trotz intensiver Bemühungen der Firma STRABO Schäden beim Kunden auftreten, so werden diese im Rahmen der abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung reguliert.
Rechtliches zum Winterdienst
Winterdienst wird zur Sicherung öffentlicher und privater Verkehrswege und Verkehrsplätze durchgeführt. Er dient der Sicherung öffentlicher Infrastruktur und ist ferner aus betriebsschutzrechtlichen Gründen erforderlich.So könnten private Hauseigentümer im Falle eines Unfalls auf ungeräumten Gehwegen i.S.d. § 823 (1) BGB zivilrechtlich in Haftung genommen werden.
Die Pflicht zur Schneeräumung ist in Deutschland unterschiedlich geregelt. In der Regel beginnt sie Werktags um 7.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen um 9.00 Uhr und endet um 20.00 Uhr.
Das Straßenreinigungsgesetz NRW (StrReinG NRW) sieht vor, dass der Winterdienst innerhalb geschlossener Ortslagen Pflicht der Gemeinden ist (§ 1 (1) i.V.m. § 1 (2) Nr. 1 StrReinG NRW), diese kann jedoch an den Eigentümer privater Gehwege delegiert werden (§ 4 (1) 1 StrReinG NRW).
Die „Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Bonn“ vom 21. Dezember 1978 sieht vor, dass Privateigentümern die Winterdienstpflicht auf angrenzenden Gehwegen obliegt. Dabei sind folgende Regelungen i.S.d. § 4 zu beachten:
Die Straßenreinigungssatzung der Stadt Köln sieht ähnliche Regelungen vor (§ 5 ):
Wichtige Regelungen der „Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen“ vom 14. Dezember 1987 (§ 4):
Wichtige Regelungen der „Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Landeshauptstadt Düsseldorf“ vom 13. Dezember 1991 (§ 3):
Die Rechtsprechung zeigt, dass die Winterdienstpflicht auch für Personen, die beruflich, krankheitsbedingt oder durch andere Gebrechlichkeiten daran gehindert sind, besteht. Sie sind gehalten Vertretungen zu organisieren. Auch angebrachte Schilder, wie „eingeschränkter Winterdienst“ oder „Betreten auf eigene Gefahr“ entbinden den Grundstückseigentümer nicht von der Winterdienstpflicht. Der Winterdienst kann auch per Mietvertrag vom Haus- und Grundstückseigentümer an den Mieter weitergegeben werden.
Beseitigungsverfahren
Bei der Beseitigung von Schnee und Glatteis gibt es verschiedene Methoden. Bei Einsätzen wird zunächst die den Witterungsbedingungen entsprechende technisch geringst aufwendige sowie die umweltverträglichste Methode gewählt.
Die Beseitigung von Schnee kann Weißräumung oder per Schwarzräumung erfolgen:
Bei der Weißräumung wird der Schnee zu Seite geschoben und festgefahren. Zusätzlich erfolgt das Bestreuen der festgefahrenen Fläche mit abstumpfenden Streumitteln (Granulat)
Die Schwarzräumung ist erheblich aufwendiger und kostenintensiver, da der Schnee hierbei vollständig abgetragen werden muss (Schwarzräumung, da dunkle Straßenbeschichtung nach Abtrag zu sehen ist).
Bei Glätte existieren verschiedene Streumethoden:
Beim einfachen Streuverfahren, sofern Salzstreuung erforderlich wird, kann zum einen ein Salz-/Granulat-/Sand-Gemisch, zum anderen reines Streusalz unterschiedlicher Qualität eingesetzt werden.
Außerdem gibt es das Feuchtsalzverfahren, bei dem Salz in Wasser gelöst wird. Hierbei wird i.d.R. weniger Salz benötigt, so dass die Verteilung gleichmäßiger stattfindet und keine Salzverwehungen geschehen können.
Unsere Mitarbeiter bringen langjährige Erfahrungen im Winterdienst mit, so dass alle notwendigen Maßnahmen voraussichtig, schnell und zuverlässig durchgeführt werden. In den Regionen Bonn, Köln, Aachen und Düsseldorf habe wir ein Netz von Wettermeldern und Einsatzkräften aufgebaut, um schnellstmöglichen örtlich gezielten Winterdienst-Einsatz gewährleisten zu können.
Festnetz-Sofortkontakt: |